Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Besteuerung der grenzüberschreitenden Tätigkeit einer in Deutschland oder in Portugal ansässigen Personengesellschaft. Personengesellschaften werden in Portugal generell als eigenständige Steuersubjekte behandelt, während in Deutschland die Gesellschafter mit ihren anteiligen Gesellschaftsgewinnen besteuert werden. Daraus resultierende Qualifikationskonflikte und ihre Lösungsmöglichkeiten werden in dieser Arbeit aufgezeigt. Die Autorin stellt heraus, dass die in Art. 4 Abs. 4 DBA Deutschland-Portugal verankerte Ansässigkeitsfiktion die Doppelbesteuerung nicht vermeidet. Als weiterführende Lösungsalternativen erörtert sie die Qualifikationsverkettung, die Reduktion des Methodenartikels und die abkommensverdrängende Regelung des § 50d Abs. 9 und 10 EStG.
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