Senegal und Niger sind zwei Länder der EAWU, die die Richtlinien 04 und 05 vom 9. Dezember 2005 über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Übertragung öffentlicher Dienstleistungen umgesetzt haben. Mit der Einführung der Richtlinie Nr. 1/2022/CM/UEMA über den rechtlichen und institutionellen Rahmen für Verträge über öffentlich-private Partnerschaften haben diese Länder Reformen durchgeführt, die auf die Einrichtung von Regulierungsbehörden für die öffentliche Auftragsvergabe abzielen. Die Behandlung von Streitigkeiten in diesem neuen Kontext wird von den beiden Direktoren für Rechtsangelegenheiten der beiden Regulierungsbehörden erläutert. Der Doktor des Regulierungsrechts und der Richter legen hier einen Leitfaden für Antragsteller vor.