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Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, welcher Sachverhalt objektiv und subjektiv vorliegen muss, damit einem Bankmitarbeiter der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von Kunden gemacht werden kann, wenn er die Kunden bei der Transferierung von Geld oder Wertpapieren ins Ausland unterstützt. Der Verfasser geht von der Hypothese aus, dass die Gehilfenstrafbarkeit im Steuerstrafrecht allein ein Problem der subjektiven Zurechnung ist. Wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass eine vorbehaltslose Übertragung der Rechtsprechung zum Gehilfenvorsatz auf das Steuerstrafrecht mit Blick auf…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, welcher Sachverhalt objektiv und subjektiv vorliegen muss, damit einem Bankmitarbeiter der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung von Kunden gemacht werden kann, wenn er die Kunden bei der Transferierung von Geld oder Wertpapieren ins Ausland unterstützt. Der Verfasser geht von der Hypothese aus, dass die Gehilfenstrafbarkeit im Steuerstrafrecht allein ein Problem der subjektiven Zurechnung ist. Wesentliches Ergebnis der Analyse ist, dass eine vorbehaltslose Übertragung der Rechtsprechung zum Gehilfenvorsatz auf das Steuerstrafrecht mit Blick auf die Besonderheiten des Delikts nicht haltbar ist, was teilweise vom BGH bereits berücksichtigt wird. Der Verfasser zeigt dabei, wann im Steuerstrafrecht Wissen mit der Verantwortung für fremdes vorsätzliches Fehlverhalten bei wirtschaftlichem Handeln korrespondiert.
Autorenporträt
Der Autor: Ferdinand Müller, geboren 1973 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Heidelberg. Von 1998 bis 2000 war er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Stuttgart und in New York. Seit Juni 2000 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.