Die Arbeit behandelt die Entwicklung verfassungsgerichtlicher Strukturen in Deutschland vor der Etablierung des Bundesverfassungsgerichts während der Kernphase der deutschen Verfassungsgeschichte, angefangen von der vom monarchischen Prinzip geprägten Epoche nach dem Wiener Kongress 1815 bis zum Ende der Weimarer Republik 1933. Verdeutlicht wird die sich allmählich in Etappen vollziehende Entwicklung hin zu einer modernen Verfassungsgerichtsbarkeit anhand von ausgewählten Verfassungskonflikten, gerichtlichen Entscheidungen zu Kernfragen des Verfassungsrechts und einer Würdigung der zeitgenössischen Staatsrechtswissenschaft.