Die Arbeit setzt sich mit der wesentlich durch das Bundesverfassungsgericht geprägten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers im Strafrecht auseinander. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die Fragen, woher die Pflicht des Gesetzgebers stammt, in welchen Fällen sie den Gesetzgeber trifft und inwiefern der Gesetzgeber seine Pflicht bisher erfüllt hat. Zudem wird erörtert, welchen Umfang die Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht hat und auf welche Regelungsbereiche sie bezogen ist. Nach einer umfassenden Würdigung der vorgenannten Punkte wird dem Gesetzgeber ein Modell vorgeschlagen, wie er seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Beobachtung und Nachbesserung von Gesetzen nachkommen kann.
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