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Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine staatliche Aufsicht reguliert. In ihrer Ausgestaltung als Kommunalaufsicht stehen dieser verschiedene Aufsichtsmittel zur Verfügung, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen. In der Regel geschieht Aufsicht durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen. In der Abhandlung werden die Facetten der Beratung beleuchtet. Es wird geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse…mehr

Produktbeschreibung
Die kommunale Selbstverwaltung wird durch eine staatliche Aufsicht reguliert. In ihrer Ausgestaltung als Kommunalaufsicht stehen dieser verschiedene Aufsichtsmittel zur Verfügung, um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen. In der Regel geschieht Aufsicht durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen. In der Abhandlung werden die Facetten der Beratung beleuchtet. Es wird geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse einer empirischen Sozialstudie werden relevante Beratungsthemen aufgezeigt. Nach einer Gegenüberstellung der mit der Beratung verbundenen Chancen und Risiken leitet der Autor Handlungsempfehlungen ab, die eine Kommunalberatung unter Beachtung der Selbstverwaltungsgarantie ermöglichen sollen. Schließlich bietet die Abhandlung praxisorientierte Ansätze zur organisatorischen und personellen Umsetzung dieser Empfehlungen.
Autorenporträt
Stefan Vetter studierte von 2006 bis 2009 an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Allgemeine Verwaltung. Von 2010 bis 2015 studierte er an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Rechtswissenschaften und beendete dieses Studium mit der ersten juristischen Prüfung und dem akademischen Grad Diplom-Jurist. Anschließend absolvierte Stefan Vetter im Gerichtsbezirk des Sächsischen Oberlandesgerichts sein Rechtsreferendariat und schloss dieses mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab. Seit 2017 ist er als auf das Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Dresden tätig.