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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen berechtigterweise unter Strafe gestellt ist, ob der § 166 StGB in seiner jetzigen Fassung bestehen kann oder gänzlich abgeschafft werden sollte. Die aktuelle Relevanz der Bekenntnisbeschimpfung zeigt sich in vielerlei Hinsicht. Nicht zuletzt der Terroranschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12, Humboldt-Universität zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen berechtigterweise unter Strafe gestellt ist, ob der § 166 StGB in seiner jetzigen Fassung bestehen kann oder gänzlich abgeschafft werden sollte. Die aktuelle Relevanz der Bekenntnisbeschimpfung zeigt sich in vielerlei Hinsicht. Nicht zuletzt der Terroranschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo im Januar 2015 in Paris hat den § 166 StGB ins Licht einer rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt, wobei diese keine neue ist. Vielmehr ist die Strafnorm der Bekenntnisbeschimpfung regelmäßig und wiederkehrend Teil eines Prozesses, in dem die Möglichkeiten und Grenzen des strafrechtlichen Schutzes der Religionen und Weltanschauungen im säkularen Staat ausgelotet werden.
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