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Die beiden Wahlprüfungs-Beschwerden, die beim Verfassungsgericht seit Dezember 2014 (AktenZ. 2 BvC 64/14 und 2 BvC 67/14) anhängig sind, zielen auf eine Wiederholung der Wahl unter einem verfassungskonformen Gesetz. Gibt das Gericht den Anträgen statt, würde die 18. Legislaturperiode vorzeitig zu Ende gehen. Die Wahl vom 22.9.2013 müsste unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Anordnungen und Auflagen wiederholt werden. Das geltende Wahlrechts-Änderungsgesetz - das 22. seiner Art seit 1949 - ist durchsetzt von zahlreichen Irrtümern und Widersprüchen. Die Sperrklausel ist 2013 außer…mehr

Produktbeschreibung
Die beiden Wahlprüfungs-Beschwerden, die beim Verfassungsgericht seit Dezember 2014 (AktenZ. 2 BvC 64/14 und 2 BvC 67/14) anhängig sind, zielen auf eine Wiederholung der Wahl unter einem verfassungskonformen Gesetz. Gibt das Gericht den Anträgen statt, würde die 18. Legislaturperiode vorzeitig zu Ende gehen. Die Wahl vom 22.9.2013 müsste unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Anordnungen und Auflagen wiederholt werden. Das geltende Wahlrechts-Änderungsgesetz - das 22. seiner Art seit 1949 - ist durchsetzt von zahlreichen Irrtümern und Widersprüchen. Die Sperrklausel ist 2013 außer Kontrolle geraten: Mehr als jeder sechste Abgeordnet bekleidet ein Mandat, dass die Wähler einer anderen Partei zukommen lassen wollten. Das negative Stimmengewicht trat 2013 deutlicher ans Licht als je zuvor. Durch die 2013 auch im Bund neu eingeführten Ausgleichsmandate wird das Wahlergebnis verfälscht. Sie sind deshalb grob verfassungswidrig.
Autorenporträt
Biografie, Politik & Zeitgeschichte, Politik & Wirtschaft