Die Arbeit widmet sich dem Wunsch von Eltern, insbesondere Müttern trotz besonderer bzw. andauernder Betreuungs- oder Unterstützungsbedarfe aufgrund einer Behinderung ihrer Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich in solchen Konstellationen in besonderem Maße. Dabei werden die Vorgaben des Völker- und Unionsrechts berücksichtigt. Besonderes Augenmerk bekommt die 2022 in Kraft getretene RL 2019/1158/EU. Es handelt sich um ein Pionierwerk von hoher gesellschaftlicher Aktualität mit Impulsen für die Mobilisierung von Rechten zugunsten der Eltern behinderter Kinder.