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Der Vorsteuerabzug setzt nach geltendem Recht den Besitz einer Rechnung voraus, die vom Steuerpflichtigen aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen ist. Kommt diese Rechnung nachträglich abhanden, kann der ursprünglich bestehende Vorsteuerabzug vom Steuerpflichtigen regelmäßig nicht mehr nachgewiesen werden und wird deshalb von der Finanzbehörde wegen des fehlenden Belegnachweises grundsätzlich nicht anerkannt. Die Arbeit befaßt sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der derivativen Berücksichtigung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs durch Schätzung,…mehr

Produktbeschreibung
Der Vorsteuerabzug setzt nach geltendem Recht den Besitz einer Rechnung voraus, die vom Steuerpflichtigen aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzbehörde vorzulegen ist. Kommt diese Rechnung nachträglich abhanden, kann der ursprünglich bestehende Vorsteuerabzug vom Steuerpflichtigen regelmäßig nicht mehr nachgewiesen werden und wird deshalb von der Finanzbehörde wegen des fehlenden Belegnachweises grundsätzlich nicht anerkannt.
Die Arbeit befaßt sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der derivativen Berücksichtigung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs durch Schätzung, Billigkeitsentscheidung, Erlaß und tatsächliche Verständigung. Dabei werden die für diese Rechtsinstitute erforderlichen Tatbestandsmerkmale und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen umfassend dargestellt. In einem gesonderten Kapitel wird die Ermittlung des nachweisgestörten Vorsteuerabzugs der Höhe nach behandelt.
Außerdem stellt die Arbeit die für die Praxis bedeutsamen Möglichkeiten der alternativen Nachweisführung des Vorsteuerabzugs für den Fall der abhanden gekommenen Rechnung sowie die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde und die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug dar.
Autorenporträt
Peter André Zaumseil wurde 1966 geboren. Studium der Rechtswissenschaften mit dem Abschluss erstes juristisches Staatsexamen 1993 und Referendariat mit dem Abschluss zweites juristisches Staatsexamen 1995. Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin 1996. Seitdem in eigener Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht. Fachanwalt für Steuerrecht 2000. Fachanwalt für Arbeitsrecht 2003. Promotion zum Dr. iur. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena 2005.