Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem am 10.12.2004 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung hat die (Konzern-)Lageberichterstattung die größte Reform seit den letzten Jahrzehnten erlebt. Dadurch erfolgt eine Überführung der Vorschriften zur Lageberichterstattung des durch Modernisierungsrichtlinie geänderten Art. 46 der Bilanzrichtlinie in nationales Recht. Ziel ist es, den Lagebericht als ein wichtiges Element der Unternehmenspublizität weiterzuentwickeln sowie den Informationsgehalt der Lageberichterstattung und deren Vergleichbarkeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird u. a. die Offenlegung ökologischer und sozialer Bezüge der Geschäftstä-tigkeit gefordert. Nun sind mit der Verabschiedung des BilReG gemäß
289 Abs. 3 HGB große Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Rahmen der Lageberichterstattung über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu berichten, in
315 wird dies schon in Abs. 1 S. 4 für alle Konzerne gefordert. Ziel hierbei ist, dass Verständnis über Faktoren zu verbessern, die die Unternehmensentwicklung maßgeblich beeinflussen können und den Investoren den Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen ist der Aussagegehalt der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung zu würdigen. Im Vorfeld bedarf dies einerseits eines theoretischen Bezugsrahmens, der es ermöglicht, die Notwendigkeit der nichtfinanziellen Informationen im Rahmen der Unternehmenspublizität sowie unterschiedliche Publi-zitätsstrategien und -instrumente des Managements nachzuvollziehen. Andererseits stellt sich dabei die Frage, welche Informationen die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vermitteln sollen, um Bedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen und somit der Zielsetzungdes Gesetzes gerecht zu werden. Was speziell unter nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verstanden wird, welche Ansätze für deren Darstellung im Rahmen des Lageberichts herangezogen werden können sowie welcher Nutzen dadurch gestiftet wird und warum der Lagebericht als ein Medium für diese Art der Informationen besonderes geeignet ist, soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
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289 Abs. 3 HGB große Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Rahmen der Lageberichterstattung über die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu berichten, in
315 wird dies schon in Abs. 1 S. 4 für alle Konzerne gefordert. Ziel hierbei ist, dass Verständnis über Faktoren zu verbessern, die die Unternehmensentwicklung maßgeblich beeinflussen können und den Investoren den Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen ist der Aussagegehalt der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in der Lageberichterstattung zu würdigen. Im Vorfeld bedarf dies einerseits eines theoretischen Bezugsrahmens, der es ermöglicht, die Notwendigkeit der nichtfinanziellen Informationen im Rahmen der Unternehmenspublizität sowie unterschiedliche Publi-zitätsstrategien und -instrumente des Managements nachzuvollziehen. Andererseits stellt sich dabei die Frage, welche Informationen die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vermitteln sollen, um Bedürfnisse der Kapitalmarktteilnehmer zu befriedigen und somit der Zielsetzungdes Gesetzes gerecht zu werden. Was speziell unter nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verstanden wird, welche Ansätze für deren Darstellung im Rahmen des Lageberichts herangezogen werden können sowie welcher Nutzen dadurch gestiftet wird und warum der Lagebericht als ein Medium für diese Art der Informationen besonderes geeignet ist, soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit untersucht werden.
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