Gegenstand dieser Arbeit ist eine Erörterung der Haftung des Architekten unter Berücksichtigung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Daneben werden die Berufsbezeichnung des Architekten, dessen Aufgaben, Pflichten und Überwachungsbereiche, die Leistungsbilder der HOAI und die Bauschadensituation dargestellt. Im Anschluss werden die in der Architektenhaftpflichtversicherung üblichen Deckungssummenbeschränkungen und Risikoausschlüsse im Hinblick auf das GdV-Modell kritisch untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Serienschadenklausel bei Verklammerung von Verstößen, die i.S.d.
305 ff. BGB als unwirksam erachtet wird. Daneben werden Risikoausschlüsse unter Beachtung hierzu bekannter und neuer Rechtsprechung ebenso einer rechtlichen Überprüfung und Erläuterung unterzogen.
305 ff. BGB als unwirksam erachtet wird. Daneben werden Risikoausschlüsse unter Beachtung hierzu bekannter und neuer Rechtsprechung ebenso einer rechtlichen Überprüfung und Erläuterung unterzogen.