Durch eine Beschaffenheitsvereinbarung legen die Parteien die Soll-Beschaffenheit des Kaufobjekts rechtsgeschäftlich fest. Weicht die Ist-Beschaffenheit der Sache von dieser Vereinbarung negativ ab, begründet dies einen Sachmangel, der dem Käufer gewährleistungsrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer eröffnet. Die Beschaffenheitsvereinbarung nimmt eine bedeutende Rolle im kaufrechtlichen Sachmangeltatbestand ein und steht regelmäßig im Fokus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH. Zugleich bewirkte die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie eine Reihe struktureller Änderungen des kaufrechtlichen Sachmangeltatbestandes. Die Arbeit unterzieht die Rechtsprechung des BGH zur Beschaffenheitsvereinbarung einer kritischen Würdigung und beleuchtet zugleich die Einflüsse der Warenkaufrichtlinie auf die Beschaffenheitsvereinbarung. Ihr Ziel ist es, die Beschaffenheitsvereinbarung in ein kohärentes Konzept einzufügen, das Einzelfragen einer sachgerechten Lösung zuführt.
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