Nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung fällt den Gemeinden mit der Ausweisung neuer Baugebiete zugleich die Verantwortung für den Ausgleich bauvorhabenbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft zu. Für die Beschaffung der erforderlichen Ausgleichsflächen hält das Naturschutzrecht jedoch kein Instrumentarium bereit. Es stellt sich daher die Frage, ob in der kommunalen Praxis auch mit Hilfe bestehender (bau-)rechtlicher Instrumente eine zügige und effiziente Bewältigung der Ausgleichsflächenbeschaffung gewährleistet werden kann. Besondere Bedeutung gewinnen in diesem Zusammenhang die Umlegung, die städtebauliche Enteignung und der Abschluß städtebaulicher Verträge.