109,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Als einheitliches Rechtsmittel gegen alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde gemäß
58 bis 69 FamFG vorgesehen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der im FamFG geregelten Verfahrensarten stellen sich bei einer Beschwerde in einer bestimmten Verfahrensart jeweils spezifische Probleme, deren Lösung sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt. Die Arbeit befasst sich speziell mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen im Erbscheinsverfahren und geht dabei insbesondere auf die Fragen nach Umfang und Zielen der…mehr

Produktbeschreibung
Als einheitliches Rechtsmittel gegen alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde gemäß

58 bis 69 FamFG vorgesehen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der im FamFG geregelten Verfahrensarten stellen sich bei einer Beschwerde in einer bestimmten Verfahrensart jeweils spezifische Probleme, deren Lösung sich nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ergibt. Die Arbeit befasst sich speziell mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen im Erbscheinsverfahren und geht dabei insbesondere auf die Fragen nach Umfang und Zielen der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung im Rahmen der Begründetheit sowie nach den Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beschwerde ein. Aus den dabei gewonnenen Ergebnissen werden abschließend übergeordnete Grundsätze zum Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abstrahiert.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Andreas Mayer absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau und schloss dieses im Jahr 2013 mit der Ersten Juristischen Prüfung ab. Im Anschluss folgte das Referendariat im Bezirk des OLG München und die Zweite Juristische Staatsprüfung im Jahr 2015. Während seiner mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Sebastian Martens an der Universität Passau. Das Promotionsverfahren wurde im Jahr 2018 abgeschlossen. Derzeit ist er als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.