Am Anfang stand die Idee der 'Einheitsbeschwerde'. Indes: Die prozessuale Vielfalt allein der 'Beschwerde in Zivilsachen' im Sinne der Art. 72-77 BGG ist beeindruckend; richtigerweise müsste von 'Beschwerden in Zivilsachen' gesprochen werden. Das Prozessieren vor Bundesgericht ist unter dem Bundesgerichtsgesetz nicht einfacher geworden.
Dieses Handbuch bietet Grundlagen für die Beurteilung, ob und in welchem Rahmen im konkreten Fall die 'Beschwerde in Zivilsachen' gegen einen anzufechtenden Entscheid gegeben ist. Sodann liefert es Hinweise hauptsächlich formeller Natur für die Abfassung der Beschwerdeschrift. In individuellen Kapiteln stellt der Autor vom Anfechtungsobjekt abhängige Verfahrensbesonderheiten vor, nämlich für die Beschwerde gegen Entscheide über eine vorsorgliche Massnahme, die Beschwerde gegen nationale und internationale Schiedsentscheide, die Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde sowie für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Sodann behandelt der Autor die gebräuchlichsten Verfassungsrügen. Daraus kann der Beschwerdeführer Erkenntnisse vorab für seine Prozesschancenbeurteilung, aber auch für seine Beschwerde selbst, ableiten.
Das Handbuch soll auch der im vorinstanzlichen Verfahren obsiegenden und vor Bundesgericht in aller Regel unfreiwillig als Beschwerdegegnerin befassten Partei dienlich sein, um den vorinstanzlich erfochtenen Erfolg bewahren zu können.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Dieses Handbuch bietet Grundlagen für die Beurteilung, ob und in welchem Rahmen im konkreten Fall die 'Beschwerde in Zivilsachen' gegen einen anzufechtenden Entscheid gegeben ist. Sodann liefert es Hinweise hauptsächlich formeller Natur für die Abfassung der Beschwerdeschrift. In individuellen Kapiteln stellt der Autor vom Anfechtungsobjekt abhängige Verfahrensbesonderheiten vor, nämlich für die Beschwerde gegen Entscheide über eine vorsorgliche Massnahme, die Beschwerde gegen nationale und internationale Schiedsentscheide, die Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde sowie für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Sodann behandelt der Autor die gebräuchlichsten Verfassungsrügen. Daraus kann der Beschwerdeführer Erkenntnisse vorab für seine Prozesschancenbeurteilung, aber auch für seine Beschwerde selbst, ableiten.
Das Handbuch soll auch der im vorinstanzlichen Verfahren obsiegenden und vor Bundesgericht in aller Regel unfreiwillig als Beschwerdegegnerin befassten Partei dienlich sein, um den vorinstanzlich erfochtenen Erfolg bewahren zu können.
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