Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1, 7, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Machtergreifung: Von der Endphase der Weimarer Republik bis zur Konsolidierung der NS-Herrschaft 1928-1935, Sprache: Deutsch, Abstract: Als Hitler 1933 zum Reichskanzler ernannt wurde, unterschied sich das neue Kabinett in der Wahrnehmung vieler Zeitgenossen nur geringfügig von seinen Vorgängern. So war der Glaube verbreitet, die neue Regierung würde grundsätzlich bestehende Verfassungsstrukturen beibehalten und lediglich übergangsweise ein autoritäres Regierungssystem etablieren.Dass für diese Sichtweise von vornherein kein Platz in den nationalsozialistischen Vorstellungen von Herrschaftsausübung war, beweist das Staatsmodell Carl Schmitts, Professor für Staats- und Völkerrecht in Berlin, in dem von einer Dreigliederung der politischen Einheit auf den Gebieten Staat, Bewegung und Volk die Rede ist.Dasolche Nomenklaturen ,,weder zur Interpretation der Realität des nationalsozialistischen Staates noch zu seiner staatsrechtlich-theoretischen Erklärung taugen[.]'' , ergibt sich für die moderne Geschichtswissenschaft der Auftrag, vom Standpunkt einer nicht im Dienst ideologischer Vorgaben stehenden Institution aus analytisch und objektiv zu urteilen.Im Folgenden soll unter Berücksichtigung älterer geschichtswissenschaftlicher Theorien untersucht werden, welche Prozesse in den 30er Jahren eine Umwandlung des Verfassungs- und Verwaltungsstaates zum Diktaturstaat bewirkten und inwiefern sich diese Prozesse auf die Machtposition Hitlers innerhalb des Machtgefüges sowie die Ausführung seiner außenpolitischen Ziele auswirkten. Das erscheint deshalb wichtig, weil mit der Herausbildung zweier konträrer Forschungsrichtungen in der Nachkriegszeit die Diskussion laut wurde, ob Hitlers Machtstellung eher mit dem Attribut ,,schwach'' zu charakterisieren sei oder ob es sich mit ihm um den ,,Herr und Meister'' der Bewegung handele.Die Aufhebung der Gewaltenteilung findet dabei ebenso ihre Berücksichtigung wie der Dualismus zwischen Staat und Partei, welcher sich in der Kompetenzerweiterung ,,neuer'' auf Kosten ,,alter'' Eliten sowie der Entstehung von Sonderbehörden zwischen diesen Antagonis-ten manifestierte. Das ist insofern von Relevanz, als dass dadurch sowohl die handelnde Person Hitler als auch die ihn umgebenden strukturellen Gegebenheiten untersucht werden. Auf diesen Erkenntnissen soll abschließend eine Beurteilung darüber basieren, wie die Veränderung des Herrschaftsgefüges auf die Verwirklichung von Hitlers außenpolitischen Programm einwirkte, da diese Frage untrennbar mit der nach der wirklichen Tragweite seines machtpolitischen Einflusses innerhalb des Herrschaftsgefüges verbunden ist.
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