Patronatserklärungen werden zur Besicherung von Konzernkrediten verwendet. Die Arbeit untersucht zunächst die Gründe für die Verwendung solcher Erklärungen. Es wird die besondere Bedeutung der so genannten Ausstattungsverpflichtung unter den verschiedenen Formen von Patronatserklärungen herausgestellt. Hierauf werden die vielfältigen Probleme der herkömmlichen Auslegung dieser Erklärungsform diskutiert. Es ergibt sich, dass diese Erklärungsform als Garantie des Patrons zu verstehen ist. Abschließend werden die Folgen einer solchen Auslegung für die Verwendung der so genannten Ausstattungsverpflichtung im internationalen Rechtsverkehr dargestellt.…mehr
Patronatserklärungen werden zur Besicherung von Konzernkrediten verwendet. Die Arbeit untersucht zunächst die Gründe für die Verwendung solcher Erklärungen. Es wird die besondere Bedeutung der so genannten Ausstattungsverpflichtung unter den verschiedenen Formen von Patronatserklärungen herausgestellt. Hierauf werden die vielfältigen Probleme der herkömmlichen Auslegung dieser Erklärungsform diskutiert. Es ergibt sich, dass diese Erklärungsform als Garantie des Patrons zu verstehen ist. Abschließend werden die Folgen einer solchen Auslegung für die Verwendung der so genannten Ausstattungsverpflichtung im internationalen Rechtsverkehr dargestellt.
Der Autor: Till Hantke, geboren 1973 in Hamburg. Studium der Rechtswissenschaft und Postgraduiertenstudiengang Master of European Studies (M. E. S.) in Hamburg. Rechtsreferendariat in Hamburg, Brüssel und Riga. Seit 2003 Rechtsanwalt in Hamburg.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Harte, weiche und sehr weiche Patronatserklärungen und ihre Verwendung im Rahmen der Konzernfinanzierung - Auslegung der so genannten Ausstattungsverpflichtung - Folgen für die Verwendung der so genannten Ausstattungsverpflichtung im internationalen Rechtsverkehr.
Aus dem Inhalt : Harte, weiche und sehr weiche Patronatserklärungen und ihre Verwendung im Rahmen der Konzernfinanzierung - Auslegung der so genannten Ausstattungsverpflichtung - Folgen für die Verwendung der so genannten Ausstattungsverpflichtung im internationalen Rechtsverkehr.
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