Wilhelm Martin Leberecht de Wette
Die besondere Sittenlehre, 1
Wilhelm Martin Leberecht de Wette
Die besondere Sittenlehre, 1
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Produktdetails
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- Verlag: De Gruyter
- 1824.
- Seitenzahl: 404
- Erscheinungstermin: 1. April 1824
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 28mm
- Gewicht: 750g
- ISBN-13: 9783111102016
- ISBN-10: 3111102017
- Artikelnr.: 33518299
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Verlag: De Gruyter
- 1824.
- Seitenzahl: 404
- Erscheinungstermin: 1. April 1824
- Deutsch
- Abmessung: 236mm x 160mm x 28mm
- Gewicht: 750g
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Frontmatter -- Inhalt -- Erste Vorlesung. Einleitung in die besondere Sittenlehre oder die Pflichtenlehre: Verhältniß derselben zur allgemeinen Sittenlehre; Uebersicht des Inhalts und Behandlungsart derselben -- Zweyte Vorlesung. Von der Tugend und der Beschaffenheit des tugendhaften Gemüths: die Grundtugenden, und zwar zuerst die Geistesklarheit -- Dritte Vorlesung. Die zweyte Grundtugend: lebendige Stärke des Willens, und zwar zuerst die Stärke, welche in Geduld und Seelenruhe, Tapferkeit und Mäßigung besteht -- Vierte Vorlesung. Beschluß über die zweyte Grundtugend, zu welcher noch Lebendigkeit des Willens gehört. Die dritte Grundtugend: Reinheit des Herzens -- Fünfte Vorlesung. Die Einheit aller Grundtugenden in der Selbstständigkeit des reinen Geistes. Die Pflicht der Frömmigkeit und zwar zuerst der Begeisterung -- Sechste Vorlesung. Beschluß über die Frömmigkeit; die Selbstverleugnung ; die Andacht oder Anbetung -- Siebente Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Betrachtung: fromme Natur-Beschichts- und Kunst-Betrachtung -- Achte Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Ueberzeugung und Gemeinschaft; Verbindlichkeiten gegen diese -- Neunte Vorlesung. Ueber den angeblichen Widerstreit der Pflichten -- Zehente Vorlesung. Die Pflicht der Gerechtigkeit, zuerst als Rechtspflicht, dann als diese ergänzende Tugendpflicht der Gerechtigkeits- und Friedensliebe -- Eilfte Vorlesung. Die Tugendpflicht der Gerechtigkeit in engerer Bedeutung, als Rechtlichkeit und Billigkeit, als Bescheidenheit, als Friedfertigkeit, Versöhnlichkeit und Gemeinsinn
Frontmatter -- Inhalt -- Erste Vorlesung. Einleitung in die besondere Sittenlehre oder die Pflichtenlehre: Verhältniß derselben zur allgemeinen Sittenlehre; Uebersicht des Inhalts und Behandlungsart derselben -- Zweyte Vorlesung. Von der Tugend und der Beschaffenheit des tugendhaften Gemüths: die Grundtugenden, und zwar zuerst die Geistesklarheit -- Dritte Vorlesung. Die zweyte Grundtugend: lebendige Stärke des Willens, und zwar zuerst die Stärke, welche in Geduld und Seelenruhe, Tapferkeit und Mäßigung besteht -- Vierte Vorlesung. Beschluß über die zweyte Grundtugend, zu welcher noch Lebendigkeit des Willens gehört. Die dritte Grundtugend: Reinheit des Herzens -- Fünfte Vorlesung. Die Einheit aller Grundtugenden in der Selbstständigkeit des reinen Geistes. Die Pflicht der Frömmigkeit und zwar zuerst der Begeisterung -- Sechste Vorlesung. Beschluß über die Frömmigkeit; die Selbstverleugnung ; die Andacht oder Anbetung -- Siebente Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Betrachtung: fromme Natur-Beschichts- und Kunst-Betrachtung -- Achte Vorlesung. Die Frömmigkeit in der Ueberzeugung und Gemeinschaft; Verbindlichkeiten gegen diese -- Neunte Vorlesung. Ueber den angeblichen Widerstreit der Pflichten -- Zehente Vorlesung. Die Pflicht der Gerechtigkeit, zuerst als Rechtspflicht, dann als diese ergänzende Tugendpflicht der Gerechtigkeits- und Friedensliebe -- Eilfte Vorlesung. Die Tugendpflicht der Gerechtigkeit in engerer Bedeutung, als Rechtlichkeit und Billigkeit, als Bescheidenheit, als Friedfertigkeit, Versöhnlichkeit und Gemeinsinn