Die Frage der strafrechtlichen Verantwortung von Staatsoberhäuptern (und Ministern) steht seit Jahrhunderten im Mittelpunkt der heftigsten Debatten in der Entwicklung des Verfassungs- und Strafrechts. In der Realität hat jeder Staat je nach seiner Rechtstradition und seinem politischen Regime strafrechtliche Vorschriften erlassen, die manchmal dazu tendieren, die strafrechtliche Unverantwortlichkeit des Staatsoberhaupts und des Premierministers zu verankern, und manchmal dazu, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit festzulegen, die zu schützend und behindernd ist.Betrachtet man das reichhaltige kongolesische Rechtssystem von der Unabhängigkeit bis heute, so stellt man fest, dass sich die Demokratische Republik Kongo nicht dem System der strafrechtlichen Nicht-Verantwortlichkeit des Staatschefs und des Premierministers verschrieben hat, sondern vielmehr dem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor dem Verfassungsgericht. Letztere verfügt heute über eine Strafgerichtsbarkeit, die insofern einen gemischten Partikularismus widerspiegelt, als sie auch heute noch Gegenstand von Debatten ist, von denen dieses Buch ein Echo sein möchte.
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