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Das Buch behandelt sämtliche haftungsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem medizinischen Notfall bzw. der Notfallmedizin bestehen. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Behandlungs- und Organisationspflichten im medizinischen Notfall und beantwortet die Frage, ob der medizinische Notfall zu Haftungsprivilegien führt. Insbesondere die einschlägige Rechtssprechung wird umfassend berücksichtigt und nach den gängigen Behandlungspflichten kategorisiert. Eingehend behandelt wird außerdem die für jedes Bundesland bestehende Frage nach einer möglichen Amtshaftung zugunsten der in der Notfallrettung tätigen Notärzte. …mehr

Produktbeschreibung
Das Buch behandelt sämtliche haftungsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem medizinischen Notfall bzw. der Notfallmedizin bestehen. Es gibt einen umfassenden Überblick über die Behandlungs- und Organisationspflichten im medizinischen Notfall und beantwortet die Frage, ob der medizinische Notfall zu Haftungsprivilegien führt. Insbesondere die einschlägige Rechtssprechung wird umfassend berücksichtigt und nach den gängigen Behandlungspflichten kategorisiert. Eingehend behandelt wird außerdem die für jedes Bundesland bestehende Frage nach einer möglichen Amtshaftung zugunsten der in der Notfallrettung tätigen Notärzte.

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Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"... eine äußerst lesenswerte und zu beherzigende Darstellung des medizinischen Notfalls aus rechtlicher Sicht ... gehört in die Hände aller als Notärzte tätigen Mediziner." (G. H. Schlund, in: Internistische Praxis, 2013, Issue 2)

Aus den Rezensionen: "... Eingangs stellt der Verfasser zahlreiche - in der Rechtspraxis immer wieder durcheinandergehende - Begriffe klar, so den des Notarztdienstes und Notarztes, des Notdienstes und Notfallarztes. Eingehend wird erläutert, was unter einem 'Notfall' zu verstehen ist ... Umfassend geprüft werden die Rechtsbeziehungen im medizinischen Notfall, insbesondere unter zivil- und - speziell den Notarzt betreffend - amtshaftungsrechtlichen Gesichtspunkten. ... Fast 1.500 Fußnoten werden - z.T. mit sehr umfangreichem Inhalt - als Belege herangezogen. ... Letztlich ist ... ein Sachverzeichnis hilfreich." (RA Prof. Dr. Martin Rehborn, in: GesR GesundheitsRecht, 20/April/2010, Issue 4, S. 223 f.)