Während der Laufzeit eines Kredits kann sich aus unterschiedlichsten Gründen die Notwendigkeit einer Vertragsänderung bzw. einer Änderung der ursprünglich vereinbarten Kreditverbindlichkeit ergeben. Praktisch relevant wird dies im Falle von Prolongationen, Krediterweiterungen, Stundungen, Tilgungsänderungen und Tilgungsaussetzungen, Umschuldungen, Konditionenanpassungen oder der Ersetzung des Kredits durch einen neuen. Ergibt sich während der Laufzeit der Kreditverbindlichkeit eine rechtliche Veränderung, so liegt es nahe, dass eine solche Veränderung Auswirkungen auf die zur Sicherung dieser Verbindlichkeit bestellten Kreditsicherheiten hat. Diese Auswirkungen untersucht die Autorin am Beispiel der Akquisitionsfinanzierung, sprich der Finanzierung von Unternehmenskäufen. Da Sicherungsverträge in der Praxis zudem fast ausschließlich formularmäßig vereinbart werden, bezieht die Autorin auch einige AGB-rechtliche Fragestellungen mit ein.