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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Besteuerung von Kapitalanlagen im Privatvermögen gehört zu einer der kompliziertesten und unübersichtlichsten Thematik des deutschen Steuerrechts. Dies liegt zum einen an der Vielfältigkeit der Produkte des Kapitalmarktes, zum anderen an der steuerlichen Einordnung dieser Produkte. Eine sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, insbesondere auch der Vorschriften der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Besteuerung von Kapitalanlagen im Privatvermögen gehört zu einer der kompliziertesten und unübersichtlichsten Thematik des deutschen Steuerrechts. Dies liegt zum einen an der Vielfältigkeit der Produkte des Kapitalmarktes, zum anderen an der steuerlichen Einordnung dieser Produkte. Eine sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, insbesondere auch der Vorschriften der §§ 20 und 23 EStG, trägt zur Unübersichtlichkeit der Besteuerung von Kapitalanlagen bei.Derzeit unterliegen private Kapitalanlagen unterschiedlichen Besteuerungsregeln, dies führt bei der Erfassung zu erheblichen Problemen. Neuartige Kapitalanlageprodukte lassen sich schwer in die gültigen Besteuerungskategorien einordnen. Diese Einordnung verschärft sich durch die Abgrenzungsprobleme zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Kapitaleinkünften.Um Besteuerungslücken zu schließen, die durch neue Anlageprodukte genutzt und damit auch erkennbar geworden sind, wurde im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 u.a. auch die Abgeltungsteuervorschrift für die Besteuerung der privaten Kapitaleinkünfte verwirklicht.Überwiegend unterliegen ab dem 01.01.2009 Kapitaleinkünfte einem linearen Steuersatz von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Einige ausgenommene Kapitaleinkünfte werden weiterhin mit dem auch derzeit gültigen progressiven Steuersatz besteuert. Die neue Besteuerung von Kapitaleinkünften stellt einen gravierenden Eingriff in das derzeitige Prinzip der synthetischen Einkommensteuer dar. Bei einer synthetischen Einkommensteuer sind alle Einkommen (unabhängig von Quelle und Verwendung) in der steuerlichen Bemessungsgrundlage zusammenzufassen und einem einheitlichen, deutlich abgesenkten Steuertarif zu unterwerfen. Dieses Prinzip wird schon nach heutigem Recht mit einkunftsartenspezifischen Ermittlungsvorschriften oder Freibeträgen durchbrochen.Trotz dieses Sachverhalts, stellt die Abgeltungsteuer eine neue Eigenschaft der Schedulisierung dar. Unter einer Schedulensteuer wird eine Steuer verstanden, die verschiedene Einkunftsarten unterschiedlichen Tarifen unterwirft und ein Gegenentwurf zur synthetischen Einkommensteuer ist.
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