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In Neuseeland wurde die Erbschaftsteuer, die es bis zum Jahr 1992 in Form einer Nachlass-Steuer gab, abgeschafft. Dies geschah als Folge der Abschaffung der Erbschaftsteuer in Australien, um im Rahmen des internationalen Steuerwettbewerbs eine Auswanderung wohlhabender Neuseeländer zu verhindern. Es finden sich aber immer noch zahlreiche Folgen eines Todesfalls in Neuseeland, die sich vor allem aus dem Einkommensteuerrecht ergeben.
Für bestimmte Nachlassgegenstände werden anlässlich des Todes eines Steuerpflichtigen sowie bei der Verteilung des Nachlasses gedachte Veräußerungen bestimmter
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Produktbeschreibung
In Neuseeland wurde die Erbschaftsteuer, die es bis zum Jahr 1992 in Form einer Nachlass-Steuer gab, abgeschafft. Dies geschah als Folge der Abschaffung der Erbschaftsteuer in Australien, um im Rahmen des internationalen Steuerwettbewerbs eine Auswanderung wohlhabender Neuseeländer zu verhindern. Es finden sich aber immer noch zahlreiche Folgen eines Todesfalls in Neuseeland, die sich vor allem aus dem Einkommensteuerrecht ergeben.

Für bestimmte Nachlassgegenstände werden anlässlich des Todes eines Steuerpflichtigen sowie bei der Verteilung des Nachlasses gedachte Veräußerungen bestimmter Nachlassgegenstände angenommen. Hieraus ergeben sich gedachte Veräußerungsgewinne, die einkommensteuerbar sind. Im Ergebnis findet damit eine Besteuerung stiller Reserven statt. Rohde stellt die Einzelheiten des neuseeländischen Einkommensteuerrechts dar und geht auf die Probleme einer möglichen Doppelbesteuerung anlässlich des Todes eines in Deutschland und in Neuseeland steuerpflichtigen Erblassers ein. Die Möglichkeiten einer Nachlassplanung, um steuerliche Folgen eines Todesfalls in Neuseeland zu vermeiden, werden dazu dargestellt.