Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, University of Sheffield (Ludwig-Maximilians-Universität München), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A und seine Schwester B beerben ihren Vater und erwerben jeweils ein bebautes Nachbargrundstück. A, Zahnarzt, nutzt sein erworbenes Haus als Arztpraxis während B es an ihren Ehemann als Arztpraxis vermietet. Nach 11 Jahren veräußern A und B ihr Grundstück und erzielen jeweils einen Veräußerungsgewinn von 600.000 EUR. B erfährt von ihrem Steuerberater, dass sie den Gewinn nicht zu versteuern hat. A glaubt daraufhin dies gelte auch für seinen Gewinn. Als A sich wenige Monate später in einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten muss, staunt er gemeinsam mit dem zuständigen Strafrichter nicht schlecht, als der Vertreter des Finanzamts erläutert, dass A und B nach dem Gesetz und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts unterschiedlich zu behandeln seien und A im Gegensatz zu B seinen Veräußerungsgewinn deshalb zu versteuern habe.Das Beispiel macht deutlich, dass der "Systematik" der Veräußerungsgewinnbesteuerung ein eklatanter Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden zugrunde liegt. Die Arbeit zeigt auf, welche gesetzlichen Grundprinzipien eine derartig unsystematische Veräußerungsgewinnbesteuerung verursachen und hinterfragt kritisch warum selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts darin keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sehen.Darüber hinaus wird insbesondere analysiert inwieweit die derzeitige Veräußerungsgewinnbesteuerung aus betriebswirtschaftlicher Sicht tragbar ist, d.h. inwiefern sie effizient und neutral belastend wirkt. Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass der Markt sowohl bei Haushalten als auch bei Unternehmen für eine optimale Ressourcenallokation sorgt und deshalb auch nach Erhebung von Steuern der Markt und nicht das Steuersystem die Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen sein muss.Bei der Diskussion des Themas Kapitalgesellschaftverkauf wird häufig die Vereinfachung bzw. der Fehler gemacht, dass die Belastungs- und Vorteilsanalysen lediglich auf eine an der Transaktion beteiligte Person abzielen. Dies soll in der Arbeit vermieden werden. Steuern beeinflussen Preise und damit das Zustandekommen der Transaktion an sich. Sie können bei falscher Ausgestaltung dazu führen, dass ökonomische Entscheidungen anders getroffen werden als es der Markt vorgibt. Deshalb kann nur eine den Erwerber, Veräußerer sowie die Preisbildung am Markt umfassende Gesamtschau eine zutreffende Aussage über Überbesteuerung bzw. Subventionierung der Transaktion liefern.
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