
Die Beteiligung des Betriebsrats an Kündigungen und ihre Auswirkungen auf die kündigungsrechtliche Stellung des Arbeitnehmers
Eine Untersuchung zur Funktion der Kündigungsbeteiligung nach § 102 BetrVG, den §§ 1 IV und 3 KSchG sowie § 125 InsO
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Die Arbeit befasst sich mit der Kündigungsbeteiligung des Betriebsrats nach102 BetrVG, den1 IV und 3 KSchG sowie125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhältnis zum individualrechtlichen Kündigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeiführung dieses Spannungsverhältnisses gerechtfertigt ist, werden102 BetrVG, die1 IV und 3 KSchG sowie125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausführliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der K...
Die Arbeit befasst sich mit der Kündigungsbeteiligung des Betriebsrats nach
102 BetrVG, den
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhältnis zum individualrechtlichen Kündigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeiführung dieses Spannungsverhältnisses gerechtfertigt ist, werden
102 BetrVG, die
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausführliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Kündigungsbeteiligung zugrundegelegt. Die herausgearbeiteten Funktionen weisen den Weg zur Lösung verschiedener streitiger Auslegungsfragen.
102 BetrVG, den
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhältnis zum individualrechtlichen Kündigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeiführung dieses Spannungsverhältnisses gerechtfertigt ist, werden
102 BetrVG, die
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausführliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Kündigungsbeteiligung zugrundegelegt. Die herausgearbeiteten Funktionen weisen den Weg zur Lösung verschiedener streitiger Auslegungsfragen.