Die Arbeit befasst sich mit der Kündigungsbeteiligung des Betriebsrats nach
102 BetrVG, den
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhältnis zum individualrechtlichen Kündigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeiführung dieses Spannungsverhältnisses gerechtfertigt ist, werden
102 BetrVG, die
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausführliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Kündigungsbeteiligung zugrundegelegt. Die herausgearbeiteten Funktionen weisen den Weg zur Lösung verschiedener streitiger Auslegungsfragen.
102 BetrVG, den
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO. Diese Regelungen erzeugen aufgrund ihrer kündigungsrechtlichen Auswirkungen ein Spannungsverhältnis zum individualrechtlichen Kündigungsschutz. Um festzustellen, ob die Herbeiführung dieses Spannungsverhältnisses gerechtfertigt ist, werden
102 BetrVG, die
1 IV und 3 KSchG sowie
125 InsO auf die Funktionen untersucht, die sie der Betriebsratsbeteiligung zuweisen. Dabei wird der Funktionsuntersuchung auch eine ausführliche Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Kündigungsbeteiligung zugrundegelegt. Die herausgearbeiteten Funktionen weisen den Weg zur Lösung verschiedener streitiger Auslegungsfragen.