Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschüssen und nicht etwa nur im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europäischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tätigkeit in der 15.…mehr
Art. 23 Abs. 2 und 3 Grundgesetz verpflichten die Bundesregierung, den Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union zu informieren. Daneben beinhaltet er das Recht des Bundestages, Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abzugeben. Der Bundestag behandelt die ihm zugeleiteten EU-Vorlagen in den verschiedenen Fachausschüssen und nicht etwa nur im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Arbeit untersucht beispielhaft die Mitwirkung des Rechtsausschusses bei der europäischen Rechtsetzung. Betrachtet wird die Tätigkeit in der 15. Legislaturperiode. Anhand der ausgewerteten Bundestagsdrucksachen und Ausschussprotokolle wird nachvollzogen, wie effektiv der Ausschuss an der europäischen Rechtsetzung mitwirkt.
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Autorenporträt
Die Autorin: Clarissa Freundorfer, geboren 1976 in München; 1996-2002 Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Lund (Schweden); 2002-2004 Referendariat in Augsburg; Zweites Staatsexamen 2004; seit 2005 Rechtsanwältin in einer wirtschaftsberatenden Sozietät in München; Abschluss der Promotion 2007.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Nationale Parlamente in der EU - Grundlagen der Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtsetzung der EU - Umsetzung der Rechte in der Praxis - Binnenorganisation des Bundestages bei der Behandlung von Unionsvorlagen - Tätigkeit des Rechtsausschusses im Bereich der europäischen Sekundärrechtsetzung in der 15. Legislaturperiode.
Aus dem Inhalt: Nationale Parlamente in der EU - Grundlagen der Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtsetzung der EU - Umsetzung der Rechte in der Praxis - Binnenorganisation des Bundestages bei der Behandlung von Unionsvorlagen - Tätigkeit des Rechtsausschusses im Bereich der europäischen Sekundärrechtsetzung in der 15. Legislaturperiode.
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