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Es gibt mehrere Straftaten, die das Rechtsgut der öffentlichen Verwaltung schützen; diese können nicht nur von Beamten oder öffentlichen Bediensteten begangen werden, wie man aufgrund des nominellen Aspekts vermuten könnte, daher wird im Allgemeinen zwischen den Arten unterschieden, die dem Bürger zugerechnet werden können, und denjenigen, die von der peruanischen Rechtsordnung als Beamte oder öffentliche Bedienstete angesehen werden. Der Straftatbestand des schuldhaften Fehlverhaltens zielt darauf ab, das unterlassene Verhalten des Straftatbestandes zu regeln, d. h. das Verschulden des…mehr

Produktbeschreibung
Es gibt mehrere Straftaten, die das Rechtsgut der öffentlichen Verwaltung schützen; diese können nicht nur von Beamten oder öffentlichen Bediensteten begangen werden, wie man aufgrund des nominellen Aspekts vermuten könnte, daher wird im Allgemeinen zwischen den Arten unterschieden, die dem Bürger zugerechnet werden können, und denjenigen, die von der peruanischen Rechtsordnung als Beamte oder öffentliche Bedienstete angesehen werden. Der Straftatbestand des schuldhaften Fehlverhaltens zielt darauf ab, das unterlassene Verhalten des Straftatbestandes zu regeln, d. h. das Verschulden des Beamten oder Bediensteten des öffentlichen Dienstes, der angesichts einer objektiven Sorgfaltspflicht, die in der Bewahrung der zum Vermögen der öffentlichen Verwaltung gehörenden Güter oder Gelder besteht, einen Dritten veranlasst, das Wahrgenommene, Verwaltete oder Bewachte zu entwenden. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Erhöhung des Strafmaßes für den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung, für den vorgeschlagen wurde, dass das derzeitige Strafmaß insofern unverhältnismäßig ist, als es keine Übereinstimmung zwischen dem Strafmaß und dem Verhalten des Straftäters gibt.
Autorenporträt
Neyser D. Huayac Huamán, Researcher in Corruption of Public Officials and Master in Criminal Law and Criminology from the Universidad Nacional de Cajamarca.