Die Etablierung von speziellen, mit fachkundigen Mitgliedern besetzten Ausschüssen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, damit der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat seinen vielfältigen Verpflichtungen nachkommen kann. Gleichzeitig haben die Arbeitnehmervertreter ein besonderes Interesse daran, in den Ausschüssen dieser Unternehmensorgane vertreten zu sein. Mit Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) besteht nun erstmals die Möglichkeit, auf vertraglicher Grundlage die Unternehmensmitbestimmung zu regeln. Die Arbeit analysiert, wie dies für Vereinbarungen über die Ausschüsse genutzt werden kann. Gleichzeitig wendet sie sich der Ausschussbeteiligung im Rahmen der Auffangregelung zu und analysiert dabei insbesondere die Auswirkungen des Missbrauchsverbots nach
43 SEBG auf die Besetzung der Ausschüsse.
43 SEBG auf die Besetzung der Ausschüsse.