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Für die Verfahrensbeteiligung Dritter sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung unterschiedliche Institute ausdrücklich vor. Sofern ein Urteil unmittelbar in zivile Rechte Dritter eingreift, vermögen jene den Anspruch auf rechtliches Gehör jedoch nicht in jedem Fall hinreichend sicherzustellen. Diese Problematik stellt die vorliegende Arbeit am Beispiel der praxisrelevanten aktienrechtlichen Anfechtungsklage gemäss Art. 706 f. OR umfassend dar. Die Ausführungen erfolgen unter Zugrundelegung der aktuellsten Literatur sowie der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die Zulässigkeit…mehr

Produktbeschreibung
Für die Verfahrensbeteiligung Dritter sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung unterschiedliche Institute ausdrücklich vor. Sofern ein Urteil unmittelbar in zivile Rechte Dritter eingreift, vermögen jene den Anspruch auf rechtliches Gehör jedoch nicht in jedem Fall hinreichend sicherzustellen. Diese Problematik stellt die vorliegende Arbeit am Beispiel der praxisrelevanten aktienrechtlichen Anfechtungsklage gemäss Art. 706 f. OR umfassend dar. Die Ausführungen erfolgen unter Zugrundelegung der aktuellsten Literatur sowie der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung über die Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention. Das Werk richtet sich demgemäss nicht nur an die juristische Wissenschaft, sondern auch an die wirtschaftsrechtliche Praxis. Autor: Daniel Senn