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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Osnabrück, 65 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mantelkauf ist die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft, die ihrem Geschäftsbetrieb nicht mehr nachgeht und nicht mehr über nennenswertes Gesellschaftsvermögen verfügt. Sie ist aber mangels Löschung im Handelsregister noch als juristische Person existent. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt sondern durch Rechtsprechung entwickelt worden. Danach ist ein Gesellschaftsmantel eine: durch Geschäftsanteile oder Aktien…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Fachhochschule Osnabrück, 65 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mantelkauf ist die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft,
die ihrem Geschäftsbetrieb nicht mehr nachgeht und nicht mehr
über nennenswertes Gesellschaftsvermögen verfügt. Sie ist aber mangels
Löschung im Handelsregister noch als juristische Person existent. Der
Begriff ist gesetzlich nicht geregelt sondern durch Rechtsprechung entwickelt
worden. Danach ist ein Gesellschaftsmantel eine: durch Geschäftsanteile oder Aktien verkörperte
äußere Rechtsform einer juristischen Person die in Ermangelung eines von ihr noch betriebenen
Unternehmens wegen Vermögenslosigkeit keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat.
Der wirtschaftlich zu beurteilende Begriff Mantel stellt die äußere Rechtsform
einer Gesellschaft dar und ist zu trennen von deren Inhalt, dem Unternehmen.
Mantelverwendung ist ein aus mehreren Rechtsakten bestehender Vorgang
mit dem Ziel, in Form einer Kapitalgesellschaft am Markt aufzutreten
ohne eine neue Gesellschaft zu gründen. Durch Mantelkauf werden sämtliche
Geschäftsanteile an einer inaktiven oder wirtschaftlich gescheiterten
Kapitalgesellschaft übertragen, um einem neuen Unternehmenszweck
nachzugehen. Es wird dabei das vorhandene Rechtskleid dieser Kapitalgesellschaft verwendet. Nach dem Anteilserwerb werden i.d.R. umfangreiche Satzungsänderungen vorgenommen. Gesellschaften, die früher
zwar ein Unternehmen führten, jetzt aber nicht mehr aktiv sind, werden
also wiederbelebt. Dies kann aber auch durch die bisherigen Gesellschafter
erfolgen ohne dass Anteile verkauft und abgetreten werden. Man
spricht in diesem Fall von Mantelverwendung in sonstiger Weise.
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