Die betriebliche Altersversorgung hat zentrale Bedeutung für die Bemühungen des Gesetzgebers zur Stärkung einer ergänzenden Altersvorsorge. Besonders das Altersvermögensgesetz 2001 und das Alterseinkünftegesetz 2004 sollten der Betriebsrente neuen Schwung verleihen. Allerdings hat sich die Verbreitung der betrieblichen Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen trotz einschneidender rechtlicher Veränderungen - die aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus als Verbesserung zu bewerten sind - nur unterdurchschnittlich entwickelt.
Die vorliegende Dissertation analysiert die betriebliche Altersversorgung in rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Hinsicht und erörtert die Vor- und Nachteile der betrieblichen Vorsorge insbesondere gegenüber der privaten Vorsorge und gegenüber der gegenwärtigen Vergütung aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf Basis der Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit beschreibt der Autor die (zögerliche) Nachfrage nach betrieblicher Vorsorge in empirischer Hinsicht.
Zur Erklärung des Nachfrageverhaltens werden vor allem verhaltenswissenschaftliche und finanzwirtschaftliche Aspekte diskutiert. Der Verfasser verwendet dazu bestehende empirische Datensätze sowie eine eigene qualitative Studie. Abschließend unterbreitet er Anregungen zur gesetzgeberischen Weiterentwicklung der betrieblichen Vorsorge.
Die vorliegende Dissertation analysiert die betriebliche Altersversorgung in rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Hinsicht und erörtert die Vor- und Nachteile der betrieblichen Vorsorge insbesondere gegenüber der privaten Vorsorge und gegenüber der gegenwärtigen Vergütung aus Sicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf Basis der Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit beschreibt der Autor die (zögerliche) Nachfrage nach betrieblicher Vorsorge in empirischer Hinsicht.
Zur Erklärung des Nachfrageverhaltens werden vor allem verhaltenswissenschaftliche und finanzwirtschaftliche Aspekte diskutiert. Der Verfasser verwendet dazu bestehende empirische Datensätze sowie eine eigene qualitative Studie. Abschließend unterbreitet er Anregungen zur gesetzgeberischen Weiterentwicklung der betrieblichen Vorsorge.