Das novellierte Berufsbildungsgesetz regelt das Berufsausbildungsverhältnis zwischen Unternehmen und Auszubildenden. Neu in dem Berufsbildungsgesetz sind die Regelungen zur Teilzeitausbildung. Seit Oktober 2007 können Arbeitgeber für bestimmte Auszubildende Lohnkostenzuschüsse vom Staat beantragen.
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