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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Abteilung für Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Globale Trends haben zu tiefgehenden Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen der BRD geführt. Hiervon ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unbeeinflusst geblieben. Die durchschnittliche Dauer von Beschäftigungsverhältnissen sinkt, das lebenslange Arbeitsverhältnis scheint ein Relikt der Vergangenheit zu sein. Unter diesen Bedingungen ändert sich auch die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Abteilung für Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Globale Trends haben zu tiefgehenden Veränderungen in den Wirtschaftsstrukturen der BRD geführt. Hiervon ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unbeeinflusst geblieben. Die durchschnittliche Dauer von Beschäftigungsverhältnissen sinkt, das lebenslange Arbeitsverhältnis scheint ein Relikt der Vergangenheit zu sein. Unter diesen Bedingungen ändert sich auch die Bedeutung des Arbeitsvertrages als Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Anpassung von Vertragsbedingungen scheint häufiger erforderlich zu sein, als es noch zu Zeiten der fordistischen Produktionsweise der Fall war. Hierdurch steigt die praktische Bedeutung von rechtlichen Instrumenten zur Anpassung von Arbeitsbedingungen weiter an. Das einschneidendste, wenngleich auch wirkungsmächtigste Instrument zur Änderung von individualvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen ist die Änderungskündigung gem. § 2 KSchG. Wenngleich die Änderungskündigung zumindest aus normativer Sicht der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzuziehen ist, scheint die Rechtsrealität hiermit nicht in Einklang zu stehen. Im Angesicht der letzten Wirtschaftskrisen mussten viele Unternehmer erkennen, dass die Änderungskündigung nur bedingt geeignet ist, den Weg aus wirtschaftlichen Nöten zu bahnen. Die vorliegende Arbeit geht dem Vorwurf nach, dass es aufgrund der Wesensmerkmale und Konstruktionsfehler der Änderungskündigung leichter sei zu kündigen als zu änderungskündigen. Dabei werden in einer rechtsdogmatischen Herangehensweise die Anforderungen an den Ausspruch einer Änderungskündigung aus innerbetrieblichen Gründen systematisch abgeprüft. Ausgehend von der Betrachtung der Integration dieses Rechtsinstituts in die Systematik des KSchG wird dessen Aufbau als auch die diesem immanenten Grundprinzipien erläutert. Ein detaillierter Blick wird der Systematik der betriebsbedingten Änderungskündigung mit ihren Wirksamkeitsvoraussetzungen und Prüfungsmaßstäben zu Teil. Abschließend wird die Handhabbarkeit der Änderungskündigung zur Anpassung von Arbeitsbedingungen im Spiegel der Rechtsrealität bewertet.
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