Auf Grundlage des aktuellen Universitätsgesetzes (UG 2002) erfolgte Ende 2004 die Installierung von Betriebsräten als Organ der Mitbestimmung an den österreichischen Universitäten. Die vorliegende Studie berichtet von der Konstituierung der Betriebsräte für das wissenschaftliche Personal an den Universitäten und deren Handhabung des Auftrags zur Interessenvertretung der Belegschaft. Konzeptionell wird der Betriebsrat dabei mit Fürstenberg (2000 [1958]) als Grenzinstitution im Spannungsfeld zwischen Universitätsleitung, Belegschaft und überbetrieblichen Interessenvertretungen begriffen. Datengrundlage der Arbeit bilden 45 qualitative Interviews mit Betriebsratsvorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden sowie Rektoren (bzw. Vizerektorinnen und -rektoren) von 15 öffentlichen österreichischen Universitäten. Im Zentrum der Arbeit stehen die Analyse des Selbstverständnisses des Betriebsrats, die Identifikation von Interaktionsmustern (zur Universitätsleitung, zur Belegschaft und zu überbetrieblichen Interessenvertretungen), sowie die Evaluierung ausgewählter Aspekte der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.