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Nach der weitreichenden Reform der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind zum 1.7.2020 weitere wesentliche Änderungen des BetrAVG in Kraft getreten.
In erster Linie ist hier der neu in das Gesetz aufgenommene Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen zu nennen. Der Gesetzgeber hat damit auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 reagiert und ist einer möglichen Staatshaftung bei Kürzung von Pensionskassenrenten und gleichzeitiger Insolvenz des Arbeitgebers entgegengetreten.
Eine weitere Neuregelung betrifft das Arbeitsrecht der bAV: durch die Änderung der
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Produktbeschreibung
Nach der weitreichenden Reform der betrieblichen Altersversorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind zum 1.7.2020 weitere wesentliche Änderungen des BetrAVG in Kraft getreten.

In erster Linie ist hier der neu in das Gesetz aufgenommene Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen zu nennen. Der Gesetzgeber hat damit auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 reagiert und ist einer möglichen Staatshaftung bei Kürzung von Pensionskassenrenten und gleichzeitiger Insolvenz des Arbeitgebers entgegengetreten.

Eine weitere Neuregelung betrifft das Arbeitsrecht der bAV: durch die Änderung der Vorschrift zur versicherungsförmigen Lösung wird diese von der bisherigen Ausnahme zur gesetzlichen Regel.

Die Neuauflage berücksichtigt darüber hinaus bAV-relevante Änderungen u.a. im SGB IV, SGB VI, AltZertG, in der AltvDV, der VVG-InfoV sowie der PFAV. Neu aufgenommen wurden wichtige Schreiben des BMF für die Praxis.

Die Ausgabe 2020 der Betriebsrente berücksichtigtalle einschlägigen Änderungen und gibt damit einen raschen und zuverlässigen Überblick über die aktuell geltenden Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung.
Autorenporträt
Die AutorinSabine Drochner ist Rechtsreferentin bei der aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin.