Über die Rechtsnatur der Betriebsversammlung wird gestritten, seit es eine Betriebsverfassung gibt. Ging man bisher von der Bedeutungslosigkeit dieses Streites für die Lösung auftretender Rechtsprobleme aus, so belegt die vorliegende Arbeit anhand mehrerer Beispiele die Unrichtigkeit dieser Sichtweise. Ausgehend von der Erkenntnis, daß die Rechtsnatur der Belegschaft und die der Betriebsversammlung nur eine einheitliche Erklärung finden können, erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur von Belegschaft und Betriebsversammlung. Letztere ist demnach das Mitgliederorgan des Belegschaftsverbandes. Unter Zugrundelegung dieses Ergebnisses werden schließlich besondere Problemkreise wie die Teilnahmevergütung und -befugnis behandelt.