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In der Unternehmenspraxis stellt sich wiederholt die Frage, ob formbedürftige Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften auch durch einen ausländischen Notar wirksam beurkundet werden können. Trotz höchstrichterlicher Entscheidungen herrscht darüber immer noch ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Der Autor unterzieht die von dem 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestellten Gleichwertigkeitskriterien einer umfassenden Analyse und zeigt das Erfordernis zusätzlicher Kriterien auf. Die Arbeit greift exemplarisch die Beurkundung durch die Urkundspersonen in vier Schweizer Kantonen…mehr

Produktbeschreibung
In der Unternehmenspraxis stellt sich wiederholt die Frage, ob formbedürftige Rechtshandlungen deutscher Kapitalgesellschaften auch durch einen ausländischen Notar wirksam beurkundet werden können. Trotz höchstrichterlicher Entscheidungen herrscht darüber immer noch ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Der Autor unterzieht die von dem 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestellten Gleichwertigkeitskriterien einer umfassenden Analyse und zeigt das Erfordernis zusätzlicher Kriterien auf. Die Arbeit greift exemplarisch die Beurkundung durch die Urkundspersonen in vier Schweizer Kantonen heraus, welche Gegenstand zahlreicher Entscheidungen deutscher Gerichte gewesen sind. In rechtstatsächlicher Hinsicht werden die Motive für den "Beurkundungstourismus" im Lichte der Ergebnisse einer Befragungsstudie untersucht.
Autorenporträt
Daniel Busemann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und legte im Jahr 2017 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sein Referendariat sowie das Zweite Juristische Staatsexamen absolvierte er in Münster (Westfalen). Seit 2021 ist er als Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Litigation tätig.