Das 13. Kolloquium des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, Umweltrisiken, die sich erst nach Jahren und zu Lasten nachfolgender Generationen auswirken, frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu begrenzen. Über das sustainable development-Konzept ist seit der Rio-Konferenz 1992 viel geschrieben worden. Die spezifischen Fragestellungen der Langzeitverantwortung in einem konkreten Staat kamen dabei nicht immer genügend in den Blick. Ihnen widmet sich der vorliegende Band. Ausgehend vom naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand der Human- und Ökotoxikologie werden verfassungs-, verwaltungs- und versicherungsrechtliche Probleme und Lösungen diskutiert.