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Vor dem Hintergrund der prozessualen Darlegungs- und Beweislast und des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers bei einer vermuteten Schutzrechtsverletzung untersucht Thomas Gniadek zunächst die nach bisherigem deutschen Recht bestehenden materiellen Ansprüche - z.B. § 809 BGB - und prozessualen Instrumente - z.B. §§ 142, 144 ZPO, §§ 485 ff. ZPO - zur Informationsbeschaffung und Beweissicherung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie die Lehre von einer prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien.
Sodann erfolgt eine detaillierte Analyse der mit Art. 6 und 7 der
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Produktbeschreibung
Vor dem Hintergrund der prozessualen Darlegungs- und Beweislast und des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers bei einer vermuteten Schutzrechtsverletzung untersucht Thomas Gniadek zunächst die nach bisherigem deutschen Recht bestehenden materiellen Ansprüche - z.B. § 809 BGB - und prozessualen Instrumente - z.B. §§ 142, 144 ZPO, §§ 485 ff. ZPO - zur Informationsbeschaffung und Beweissicherung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie die Lehre von einer prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien.

Sodann erfolgt eine detaillierte Analyse der mit Art. 6 und 7 der »Enforcement«-Richtlinie bereitgestellten Instrumente zur Informationsbeschaffung unter Heranziehung des französischen und des englischen Rechtsinstituts der »saisie« und der »search order«.

Schließlich zeigt der Autor, wie eine richtlinienkonforme Auslegung des neu geschaffenen Besichtigungsanspruchs nach § 140c PatG zu einem effektiven Instrument der vorprozessualen Informationsbeschaffung führt, welches Elemente der Beweisermittlung und Möglichkeiten des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des mutmaßlichen Verletzers bereithält.
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Rezensionen
»Es ist wünschenswert, dass sich der Gesetzgeber von den Vorschlägen dieser lesenswerten Dissertation leiten lässt und sich zumindest im Bereich des geistigen Eigentums für Neuerungen öffnet.« Leyla Rock, in: APR-Literaturhinweis, 10.12.2011

»Bei der vorliegenden Dissertation handelt es sich alles in allem um eine sehr interessante und lesenswerte Arbeit, die die nach deutschem Recht gegebenen Möglichkeiten der Beweissicherung und Beweisermittlung umfassend darstellt, die von der Durchsetzungsrichtlinie geforderten Maßnahmen der Beweissicherung- und Beweisermittlung analysiert und sich mit der erfolgten Umsetzung in Deutschland zu Recht kritisch auseinandersetzt.« Dr. Catharina Götz, in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil, 6/2012