Beweislastumkehr bedeutet die richterrechtliche Änderung der gesetzlich vorgegebenen Beweislastverteilung. Die Frage nach der Beweislastverteilung ist dabei scharf von der Beweiswürdigung zu trennen. In der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden diesbezüglich Ungenauigkeiten deutlich, da bestimmte Formulierungen nahelegen, eine Beweislastumkehr könne im Wege der Beweiswürdigung erreicht werden. Im Rahmen der Entwicklung der einzelnen Fallgruppen, für die der Bundesgerichtshof eine Beweislastumkehr befürwortet, hat er oftmals auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts Bezug genommen. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwiefern Ungenauigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Beweislastverteilung und Beweiswürdigung auf einer entsprechenden Praxis des Reichsgerichts beruhen.