Auf dem Meeresboden, an sog. "Hydrothermalquellen", befinden sich lebende Mikroorganismen. Diese haben sich an die dortigen extremen Umweltbedingungen angepasst und besondere genetische Eigenschaften entwickelt. In der Staatengemeinschaft besteht Uneinigkeit darüber, wer zu Abbau und Nutzung dieser genetischen Ressourcen befugt ist. Das Völkerrecht bietet dazu hauptsächlich zwei Ansätze: Während das Prinzip der Freiheit der Hohen See jedem Staat nach dem Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" Zugang zu den Ressourcen gewährt, gebietet das Prinzip vom gemeinsamen Erbe der Menschheit eine gerechte Aufteilung der Nutzungsvorteile unter allen Mitgliedern der Staatengemeinschaft. Der Autor zeigt, dass diese fundamentale Frage von den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen nicht beantwortet wird, und weist eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Prinzips vom gemeinsamen Erbe der Menschheit für diese genetischen Ressourcen nach. Schließlich macht der Autor Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen umfassenden Vertragswerkes zu deren Bewirtschaftung.
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