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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit hat die Bilanz als solche, sowie auch eine Gegenüberstellung der Unterschiede, die sich aus dem österreichischen Einkommensteuergesetz 1988 und dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch ergeben, zum Inhalt. Die Erstellung eines Jahresabschlusses, als wichtigstes Element der Bilanzierung, hat sowohl den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als auch denen des…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit hat die Bilanz als solche, sowie auch eine Gegenüberstellung der Unterschiede, die sich aus dem österreichischen Einkommensteuergesetz 1988 und dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch ergeben, zum Inhalt. Die Erstellung eines Jahresabschlusses, als wichtigstes Element der Bilanzierung, hat sowohl den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als auch denen des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) zu entsprechen und ist somit Diener zweier Herren. Das hier verfolgte Ziel ist eine Gegenüberstellung besagter Vorschriften, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, die in weiterer Folge ein Mehrwert für bilanzerstellungspflichtige Unternehmen sein sollen.Kapitel II beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Bilanz, also sowohl mit ihrem Ursprung als auch ihren unterschiedlichen Ausprägungen. Zudem wird durch den Vergleich verschiedener Unternehmensformen auf die Unterschiede der Bilanzen in diesem Kontext eingegangen.Das Maßgeblichkeitsprinzip ist die Querschnittsfläche beider Gesetze in Bezug auf die Bilanzerstellung und ist auch ein Schritt in Richtung Einheitsbilanz. Aus diesem Grund beschäftigt sich Kapitel III speziell mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und auch der Maßgeblichkeit der Bilanz nach dem UGB. Auch ist die Durchbrechung des Maßgeblichkeitsprinzips für die Erstellung der Steuerbilanz essentiell, da diese in gewissen Situationen Vorrang vor der unternehmensrechtlich erstellten Bilanz genießt. Aus diesem Grund wird in diesem Kapitel auch ein Fokus auf diesen Vorrang der Steuerbilanz gelegt.Die Forschungsfrage wird in Kapitel IV in Form eines direkten Vergleiches zwischen den beiden Bilanzarten behandelt. In diesem Kapitel werden die Bilanz nach dem UGB und nach dem EStG auf unterschiedlichen Ebenen analysiert und dadurch die Unterschiede aufgezeigt. Diese Unterschiede liegen in den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, wobei aufgrund des Umfangs lediglich auf die Bilanzierungsvorschriften eingegangen wird.Kapitel V behandelt als inhaltlich abschließendes Kapitel die aktuelle Situation mit Schwerpunktsetzung auf die von Wirtschaft und Literatur geforderten Einheitsbilanz, sowie auch deren kritische Betrachtung und dem Aufzeigen von Alternativmöglichkeiten.
Autorenporträt
Nach der Matura im Jahr 2015 in Linz begann Sebastian Kolmer bereits im selben Jahr die Bachelorstudien Wirtschaftswissenschaften (BSc; Schwerpunkte: Finance, Unternehmensgründung, Steuern) und Wirtschaftsrecht (LL.B.; Schwerpunkte: Unternehmensrecht, Steuerrecht) an der Johannes Kepler Universität in Linz. Während seiner Studienzeit konnte er bereits Erfahrungen in Consulting, Bildungsbereich und Vertrieb sammeln. Nach Abschluss seiner Studien im Jahr 2019 startete Sebastian Kolmer im September des selben Jahres seine Laufbahn in der Steuerberatung und wurde Berufsanwärter in einer Steuerberatungskanzlei in Linz im Bereich internationales Steuerrecht. Im September 2021 hat er das Masterstudium Steuerrecht und Steuermanagement (LLM; Schwerpunkte: internationales Steuerecht, Konzernsteuerrecht) an der Johannes Kepler Universität Linz abgeschlossen. Seit Juni 2022 ist er als Senior Consultant im Bereich International Tax and Transaction Services in einem Big Four Unternehmen tätig.