Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Hohenheim (Institut für Betriebswirtschaftslehre - Lehrstuhl für Rechnungswesen und FInanzierung), Veranstaltung: Sonderfragen der Externen Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls wurde innerhalb der EU zum 1.1.2005 ein sog. Cap-and-Trade-System eingeführt, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Dies geschieht mit Hilfe dieses Systems bei denjenigen Unternehmen, diendies am kostengünstigsten erreichen konnen. In deutsches Recht wurde die EU-Richtlinie durch das TEHG, das ZuG 2007 und das ZuG 2012 umgesetzt. Die Berechtigungen werden jeweils von der DEHSt am 28.2. eines jeden Jahres (§9 II TEHG) an die betroffenen Unternehmen gem. eines nationalen Zuteilungsplansm(§7 TEHG) kostenlos ausgegeben. Die zugeteilten Emissionsberechtigungen werden auf einem Konto des Unternehmens im Emissionshandelsregister eingetragen.Es besteht dann eine Abgabepflicht für Emissionsberechtigungen in Hohe des tatsachlich emittierten Treibhausgases bis zum 30.4. des folgenden Jahres (§6 I TEHG), was anhand eines Berichtes zu belegen ist (§5 TEHG). Verfügt das Unternehmen nicht über genügend Berechtigungen, so muss es am Markt solche zukaufen. Ansonsten sieht das TEHG Sanktionszahlungen vor, wobei die Abgabepflicht aber bestehen bleibt (§18 TEHG). Besitzt es nicht benotigte Berechtigungen, so konnen diese am Markt veraußert werden. Dieser Handel erfolgt über die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Aus den gesetzlichen Regelungen resultieren diverse Fragen hinsichtlich der Bilanzierung. Es ist einerseits zu klaren, ob Emissionsberechtigungen überhaupt Vermogensgegenstande darstellen und somit in die Bilanz aufzunehmen sind, ob sie Umlauf- oder Anlagevermogen darstellen und in welcher Hohe sie - da teils entgeltlich über den Markt erworben, teils unentgeltlich zugeteilt - anzusetzen sind. Andererseits konnte sich als problematisch erweisen, dass die Emissionsberechtigungen nicht jahrlich, sondern periodenweise ausgegeben werden und die Ausgabe der Berechtigungen wie auch die Abgabe unterjahrig geschieht. Das HGB sieht für die Bilanzierung von Emissionsberechtigungen keine spezifischen Regelungen vor. Vielmehr hat hier eine Auslegung der allgemeinen Vorschriften zu erfolgen, es sind die GoB heranzuziehen und im Marz 2006 hat auch das IDW eine Stellungnahme hierzu abgegeben. Diese Arbeit soll die Probleme, welche bei der handelsbilanziellen Abbildung von Emissionsrechten auftreten, veranschaulichen und die durch die Literatur und die Stellungnahme des IDW aufgezeigten Losungsmoglichkeiten darstellen und diskutieren.
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