Masterarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, SRH Hochschule Calw, Sprache: Deutsch, Abstract: In Erwartung zukünftiger Erträge werden bei Unternehmensübernahmen vielfach Kaufpreise gezahlt, die den Wert des Akquisitionsobjektes zum Akquisitionszeitpunkt bei weitem übersteigen. Dieser Mehrwert stellt den so genannten derivativen Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) dar. Die Bilanzierung des Firmenwertes nach IFRS ist durch das im Juli 2001 ins Leben gerufene Business-Combinations-Projekt des IASB einem starken Wandel ausgesetzt. Ziel dieses Projektes ist es, die Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) zu verbessern und eine Angleichung an die Regelungen der US-GAAP herbeizuführen. Die im Juni 2001 vom amerikanischen FASB veröffentlichten Standards SFAS 141 und SFAS 142 stellen einen Paradigmenwechsel in der US-amerikanischen Rechnungslegung dar. Durch den Standard SFAS 141 ist die Pooling-of-Interest-Methode bei Unternehmenszusammenschlüssen nicht mehr anwendbar. Unternehmenszusammenschlüsse sind nur noch gemäß der Purchase-Methode abzubilden. Außerdem darf der Firmenwert gemäß dem Standard SFAS 142 nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden. Stattdessen ist der Firmenwert mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zu unterziehen (Impairment-only-Ansatz). Mit Veröffentlichung des Standards IFRS 3 im März 2004, der den Standard IAS 22 ersetzt, gelten diese Bilanzierungsgrundsätze auch nach IRFS. Mit der Veröffentlichung von IFRS 3 und der Überarbeitung der Standards IAS 36 und IAS 38 wurde hiermit die erste Phase des Business-Combinations-Projektes abgeschlossen. Im Zuge der zweiten Phase des Business-Combinations-Projektes, welche im April 2002 begann, arbeitet das IASB eng mit dem FASB zusammen. Als Resultat wurden vom IASB im Juni 2005 Änderungsvorschläge zu den Standards IFRS 3, IAS 27 und IAS 37 veröffentlicht. Die Bilanzierung des Firmenwertes erfährt durch diese Änderungsvorschläge wesentliche Neuerungen. Unter anderem soll zukünftig auch der auf Minderheitsanteile entfallende Firmenwert in der Konzernbilanz ausgewiesen werden (Full-Goodwill-Methode). Stellungnahmen zu diesen Änderungsvorschlägen konnten bis zum 28.10.2005 beim IASB eingereicht werden. Die Verabschiedung der neuen Standards ist für das zweite Halbjahr 2007 vorgesehen.
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