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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Harmonisierungsanstrengungen in der Rechnungslegung erließ das EU-Parlament am 19. Juli 2002 die Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Europa, wonach kapitalmarktnotierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet sind, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Damit eröffnen sich für die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Harmonisierungsanstrengungen in der Rechnungslegung erließ das EU-Parlament am 19. Juli 2002 die Verordnung zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze in Europa, wonach kapitalmarktnotierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet sind, ab dem Geschäftsjahr 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Damit eröffnen sich für die Unternehmen neue Möglichkeiten, gleichzeitig birgt diese Entwicklung auch Gefahren. Europäische Unternehmen, die in den USA gelistet sind und nach United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) bilanzieren, erhalten eine Befreiung für die Anwendung der IFRS-Rechnungslegung bis Ende 2006. Zu berücksichtigen ist, dass in Deutschland neben dem IFRS-Abschluss der handelsrechtliche Einzelabschluss sowohl für die Bemessung von Gewinnausschüttungen als auch für steuerliche Zwecke weiterhin nach HGB aufgestellt werden muss. Das International Accounting Standards Board (IASB) initiierte im Juli 2001 das so genannte Project on Improvement to International Accounting Standards mit dem Ziel, Wahlrechte und Konflikte innerhalb der Standards zu vermeiden. Nach den Regelungen des IASB bestand bis zum Jahre 1998 für die Bilanzierung komplexer abnutzbarer Vermögenswerte des Sachanlagevermögens ein Wahlrecht. Einerseits konnten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK / HK) komplexer Vermögenswerte in einem Gesamtbetrag aktiviert und als eine Bilanzierungseinheit (composite approach) auf die Gesamtnutzungsdauer abgeschrieben werden. Andererseits bestand die Möglichkeit, die einzelnen Komponenten eines komplexen Vermögenswerts gesondert zu erfassen und in der Folge einzeln zu bewerten. Während der Komponentenansatz in IAS 16.12 (revised 1998) lediglich Empfehlungscharakter hatte, wurde er durch das Improvement-Project für das komplexe Sachanlagevermögen für verbindlich erklärt. Der bisher im Kontext der Ansatzvorschriften von Vermögenswerten geregelte Komponentenansatz (IAS 16.12 revised 1998) wurde 2003 umgegliedert in die Regelungen zur Folgebewertung unter der Überschrift "Abschreibung" (IAS 16.43-16.47). Die International Financial Reporting Standards (IFRS) definieren den Vermögenswert (asset) nach Framework 49 (F. 49) als eine Ressource, die einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen darstellt und über den das Unternehmen wirtschaftliche Verfügungsmacht hat. [...]
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