Im Rahmen der Kaufpreisallokation bereitet die Bilanzierung und die Bewertung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten die größten Schwierigkeiten. Doch gerade immaterielle Vermögenswerte haben sich in den letzten Jahren zu den wichtigsten Bestimmungsfaktoren des Unternehmenserfolgs entwickelt. Demzufolge wird der Wert eines Unternehmens heutzutage vorwiegend von immateriellen Werten geprägt. Als entscheidende Werttreiber vieler Unternehmen zeichnen sich die immateriellen Vermögenswerte aus.
Für Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig Kaufpreise bezahlt, die das bilanzierte Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um ein Mehrfaches übersteigen. Diese Differenz beruht aus den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens.
Das IASB beabsichtigt einen genauen Ausweis von erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu erreichen. Obwohl das IASB der Meinung ist, dass der Zeitwert immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer verlässlich zu ermitteln ist, bezweifelt dies die Praxis. Demzufolge kommen auf die Praxis wachsende Anforderungen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zu.
In diesem Zusammenhang wird der in den Illustrative Examples aufgeführte Beispielkatalog zu IFRS 3 vorgestellt, der immaterielle Vermögenswerte aufzählt, die die Ansatzkriterien grundsätzlich erfüllen. Aufgrund der Kritik, dass einige im Beispielkatalog aufgeführten immateriellen Vermögenswerte die Ansatzvoraussetzungen des IFRS 3 i.V.m. IAS 38 eventuell doch nicht erfüllen, werden die Kundenbeziehungen explizit untersucht.
Obwohl bei Unternehmenszusammenschlüssen ein tatsächlicher Gesamtkaufpreis vorliegt, ist dieser nicht maßgeblich für die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Vielmehr ist ein Fair Value Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden notwendig. Das größte Problem dabei ist die Wertfindung des Fair Values der einzelnen Vermögenswerte. Eine große Anforderung stellt dabei die Bewertung immaterieller Vermögenswerte dar, da diese nicht greifbar sind und häufig wechselseitige Abhängigkeiten zu anderen immateriellen Vermögenswerten bestehen.
Zur Bestimmung des Fair Values bietet sich die dreistufige Bewertungshierarchie an. Auf der ersten und zweiten Stufe des dreistufigen Konzepts können die beizulegenden Zeitwerte durch Marktwerte identischer oder vergleichbarer Vermögenswerte bestimmt werden. Sind weder Marktpreise für identische noch vergleichbare Vermögenswerte verfügbar, ist auf der dritten Stufe der beizulegende Zeitwert durch Bewertungsverfahren zu bestimmen. Diese Bewertungsverfahren werden anhand spezieller immaterieller Vermögenswerte verdeutlicht. Ausführlich erfolgt eine Analyse der Bewertung von Kundenbeziehungen, Marken, patentierten Technologien, Hyperlizenzen am Beispiel der UMTS-Lizenzen, angearbeiteten eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und auf Verträge basierende immaterielle Vermögenswerte. Kann der Fair Value trotz dieser Bewertungsverfahren nicht bestimmt werden, so scheitert die Bilanzierung eines separaten immateriellen Vermögenswertes und fließt als Komponente in den Goodwill ein. Kernpunkt stellt dabei das neue Konzept der Full Goodwill Methode dar. In diesem Zusammenhang wird die Problematik zur Aufteilung des Full Goodwills auf die Gesellschafterstämme durchleuchtet. Die Full Goodwill Methode wird anschließend kritisch gewürdigt. Schließlich wird die Bilanzierung latenter Steuern aus Unternehmenszusammenschlüssen thematisiert.
Ob durch IFRS 3 und ED IFRS 3 eine bessere und objektiviertere Bilanzierung immate rieller Vermögenswerte stattfindet und entscheidungsrelevante Informationen vermittelt werden können, ist sehr fraglich. So ergeben sich weiterhin zahlreiche Gestaltungsspielräume.
Für Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig Kaufpreise bezahlt, die das bilanzierte Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um ein Mehrfaches übersteigen. Diese Differenz beruht aus den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens.
Das IASB beabsichtigt einen genauen Ausweis von erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu erreichen. Obwohl das IASB der Meinung ist, dass der Zeitwert immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer verlässlich zu ermitteln ist, bezweifelt dies die Praxis. Demzufolge kommen auf die Praxis wachsende Anforderungen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zu.
In diesem Zusammenhang wird der in den Illustrative Examples aufgeführte Beispielkatalog zu IFRS 3 vorgestellt, der immaterielle Vermögenswerte aufzählt, die die Ansatzkriterien grundsätzlich erfüllen. Aufgrund der Kritik, dass einige im Beispielkatalog aufgeführten immateriellen Vermögenswerte die Ansatzvoraussetzungen des IFRS 3 i.V.m. IAS 38 eventuell doch nicht erfüllen, werden die Kundenbeziehungen explizit untersucht.
Obwohl bei Unternehmenszusammenschlüssen ein tatsächlicher Gesamtkaufpreis vorliegt, ist dieser nicht maßgeblich für die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Vielmehr ist ein Fair Value Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden notwendig. Das größte Problem dabei ist die Wertfindung des Fair Values der einzelnen Vermögenswerte. Eine große Anforderung stellt dabei die Bewertung immaterieller Vermögenswerte dar, da diese nicht greifbar sind und häufig wechselseitige Abhängigkeiten zu anderen immateriellen Vermögenswerten bestehen.
Zur Bestimmung des Fair Values bietet sich die dreistufige Bewertungshierarchie an. Auf der ersten und zweiten Stufe des dreistufigen Konzepts können die beizulegenden Zeitwerte durch Marktwerte identischer oder vergleichbarer Vermögenswerte bestimmt werden. Sind weder Marktpreise für identische noch vergleichbare Vermögenswerte verfügbar, ist auf der dritten Stufe der beizulegende Zeitwert durch Bewertungsverfahren zu bestimmen. Diese Bewertungsverfahren werden anhand spezieller immaterieller Vermögenswerte verdeutlicht. Ausführlich erfolgt eine Analyse der Bewertung von Kundenbeziehungen, Marken, patentierten Technologien, Hyperlizenzen am Beispiel der UMTS-Lizenzen, angearbeiteten eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten und auf Verträge basierende immaterielle Vermögenswerte. Kann der Fair Value trotz dieser Bewertungsverfahren nicht bestimmt werden, so scheitert die Bilanzierung eines separaten immateriellen Vermögenswertes und fließt als Komponente in den Goodwill ein. Kernpunkt stellt dabei das neue Konzept der Full Goodwill Methode dar. In diesem Zusammenhang wird die Problematik zur Aufteilung des Full Goodwills auf die Gesellschafterstämme durchleuchtet. Die Full Goodwill Methode wird anschließend kritisch gewürdigt. Schließlich wird die Bilanzierung latenter Steuern aus Unternehmenszusammenschlüssen thematisiert.
Ob durch IFRS 3 und ED IFRS 3 eine bessere und objektiviertere Bilanzierung immate rieller Vermögenswerte stattfindet und entscheidungsrelevante Informationen vermittelt werden können, ist sehr fraglich. So ergeben sich weiterhin zahlreiche Gestaltungsspielräume.