Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung der Güter- und Kapitalmärkte gewinnen internationale Rechnungslegungsvorschriften, speziell die IFRS, für deutsche Abschlussersteller und Abschlussadressaten seit einigen Jahren zunehmend an Bedeutung. Insbesondere der stark exportorientierte deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist hiervon betroffen. Da es sich in der Vergangenheit abzeichnete, dass im internationalen Anlagengeschäft neben Bestellerkrediten gerade Lieferantenkrediten - und somit der internationalen Unternehmensfinanzierung über Eigen- und Fremdkapital - eine immer größere Bedeutung zukam, ist insbesondere für Anlagen- und Maschinenbauunternehmen eine Präsenz auf den internationalen Kapitalmärkten eine wesentliche Erfolgsbedingung. Gemäß Art.4 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Ministerrats vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, müssen alle Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2005 beginnen, ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen, falls am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere in einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Für Unternehmen, die lediglich Fremdkapitaltitel handeln bzw. an einer Börse außerhalb der EU mit einem nach anderen Standards aufgestellten Jahresabschluss gelistet sind, gelten dabei bestimmte Ausnahme- bzw. Übergangsregelungen. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gemäß Art.5 dieser IAS-Verordnung das Wahlrecht, die Anwendung der IFRS für Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen und/oder für Einzelabschlüsse aller Unternehmen zu gestatten oder vorzuschreiben. Die Hauptproblematik der bilanziellen Abbildung langfristiger Fertigungsaufträge ergibt sich indes aus der Dauer der Auftragsdurchführung. Da das Intervall der Rechnungslegung nicht mit jenem der Herstellung eines langfristigen Fertigungsauftrags übereinstimmt, stellt sich die Frage welcher Jahresabschlussperiode der Gewinn bzw. der Verlust eines Fertigungsauftrags zuzurechnen ist. Während im System der IFRS mit IAS 11 eine explizite Vorschrift hierzu existiert, gibt es eine solche Vorschrift im deutschen Recht nicht. Insofern müssen sämtliche Lösungsansätze dem Realisationsprinzip gemäß 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gerecht werden.
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