Leasing stellt sowohl national als auch international eine beliebte Finanzierungsform dar. Aufgrund anhaltender Kritik im internationalen Schrifttum an der Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS arbeitet der IASB zusammen mit dem FASB seit 2006 im Reformprojekt leases an der Novellierung der bilanziellen Behandlung von Leasingverhältnissen. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen soll künftig auf einer neuen konzeptionellen Grundlage, dem right of use model, stehen. Die Bilanzierung nach dem right of use model soll gewährleisten, dass die Vertragsparteien ¿ anders als bisher ¿ sämtliche Vermögenswerte und Schulden, die aus einem Leasingverhältnis resultieren, in ihren Bilanzen erfassen. Während das Schrifttum die Bilanzierung gemäß dem right of use model beim Leasingnehmer bereits intensiv diskutiert, wurde die Bilanzierung beim Leasinggeber bisher vergleichsweise wenig thematisiert. Viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Leasinggeberbilanzierung stellen, sind bisher unzureichend beantwortet. Das betrifft auch und vor allem die Ertragsrealisierung, denn auch die Regelungen zur Ertragsrealisierung nach IFRS werden derzeit im Reformprojekt revenue recognition umfassend überarbeitet. Bisher wurde im Schrifttum nicht mit der notwendigen Intensität diskutiert, wie die Regelungen zur Ertragsrealisierung beim Leasinggeber auszugestalten sind, damit diese mit den Vorschlägen im Reformprojekt revenue recognition konzeptionell im Einklang stehen. Der Autor nimmt dies zum Anlass, die Vorschläge zur künftigen Leasinggeberbilanzierung, die der IASB zusammen mit dem FASB im Rahmen des Reformprojekts leases veröffentlicht hat, darzustellen, zu erläutern und vor dem Hintergrund eines in seiner Arbeit entwickelten Anforderungsprofils an die Leasinggeberbilanzierung nach dem right of use model kritisch zu würdigen. Dabei werden auch konkrete Handlungsempfehlungen für den weiteren Verlauf des Reformprojekts leases unterbreitet.
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