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Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Marktes für Pensionsgeschäfte stellt sich die Frage, inwieweit die Rechnungslegung ihrer Aufgabe gerecht wird, derartige Geschäfte im Jahresabschluss ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzubilden.
Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass § 340b HGB einen gegenüber SFAS 125 und IAS 39 formal anderen Ansatz wählt. Die handelsrechtliche Vorschrift löst das Zuordnungsproblem der
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Produktbeschreibung
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Marktes für Pensionsgeschäfte stellt sich die Frage, inwieweit die Rechnungslegung ihrer Aufgabe gerecht wird, derartige Geschäfte im Jahresabschluss ihrem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend mit Hilfe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzubilden.

Iris Oldenburger präsentiert eine umfassende Analyse der Bilanzierung von Pensionsgeschäften im internationalen Vergleich und zeigt, dass § 340b HGB einen gegenüber SFAS 125 und IAS 39 formal anderen Ansatz wählt. Die handelsrechtliche Vorschrift löst das Zuordnungsproblem der Pensionsgegenstände aufgrund ihrer Verbindung zwischen der Bilanzierung von Pensionsgeschäften und der Erfüllung der Definition dieser Geschäfte durch eine alleinige Orientierung an der Rückübertragungsvereinbarung des Pensionsnehmers. Die Autorin verdeutlicht mittels einer Risiken-Chancen-Verteilung, dass das Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums als mögliche Ausprägung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in § 340b HGB lediglich implizit berücksichtigt wird, während in SFAS 125 und IAS 39 bei der Zuordnungsentscheidung eine unmittelbare Anknüpfung an das Konzept des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.
Autorenporträt
Dr. Iris Oldenburger ist wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen der Universität Mannheim.